Regierung und Verfassungsgericht weiter im Clinch

Der Streit zwischen Verfassungsgericht und Regierung geht weiter. Zwar wurde das Urteil von Anfang Dezember endlich veröffentlicht. Doch PiS plant bereits eine Verfassungsänderung, um alle Richter auszutauschen.

Verfassungsgericht in Warschau // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de/FlickrDer Streit zwischen dem Verfassungsgericht (TK) und der Regierung ist noch nicht beendet. Zuletzt hatte Beata Kempa, die Büroleiterin von Ministerpräsidentin Beata Szydlo (PiS), eine Veröffentlichung des TK-Urteils vom 09.12.2015 verweigert. Sie hatte die Druckerei des Gesetzesblattes angewiesen, das Urteil nicht zu drucken. Damit konnte es nicht rechtswirksam werden. Nun hat Kempa wohl nachgegeben, das Urteil ist öffentlich. Die Regierung hat allerdings angekündigt, sich das Urteil genau anzuschauen und bei Bedarf rechtliche Bedenken zu äußern.

Weiter sind da schon die Parlamentsfraktionen von Recht und Gerechtigkeit (PiS) und Kukiz’15. Sie haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Verfassung ändern soll. Dabei soll die Anzahl der Verfassungsrichter von 18 auf 15 steigen. Außerdem sollen rechtliche Urteile zum TK nicht mehr von ihm selbst, sondern vom Höchsten Gericht (Sad Najwyzszy, SN) gefällt werden. Die brisanteste Änderung ist jedoch, dass die Kadenz aller gewählter Verfassungsrichter 60 Tage nach Annahme des Gesetzes enden soll. Sie sollen dann neu gewählt werden. Damit könnte PiS das gesamte Gericht neu besetzen.

Für die Verfassungsänderung brauchen die beiden Parteien eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei Anwesenheit mindestens der Hälfte aller Abgeordneten. Dazu müssten einige Oppositionspolitiker überzeugt werden oder bei der Abstimmung fehlen, was unwahrscheinlich ist. Das Thema Verfassungsgericht ist auf jeden noch lange nicht gegessen und wird auch im nächsten Jahr heiß bleiben.

Bild: Verfassungsgericht in Warschau // (cc) Lukas Plewnia [CC BY-SA 2.0] / polen-heute.de/Flickr




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