Richter zum Verfassungsgericht werden neu gewählt

PiS hat sein umstrittenes Gesetz zum Verfassungsgericht durchgebracht. Fünf Richter werden neu gewählt. Die Opposition hatte die Abstimmung aus Protest boykottiert.

Fünf Richter zum Verfassungsgericht werden neu gewählt. Das ist das Ergebnis der gestrigen Parlamentssitzung. Weil die Amtszeiten von fünf Richtern am Verfassungsgericht (TK) zum Dezember enden, müssen diese Posten neu besetzt werden. Das hat das Parlament eigentlich schon in der vorherigen Legislaturperiode getan. Der in den letzten Parlamentswahlen siegreichen Recht und Gerechtigkeit (PiS) gefiel die Wahl aber gar nicht. Zunächst hatte sie dagegen geklagt, nun hat sie als Mehrheit in Windeseile ein Gesetz durchgebracht, welches die Neuwahl der Richter ermöglicht.

Die Abstimmung im Parlament fand am gestrigen Donnerstag statt. Mit Stimmen von PiS und der rechten Kukiz’15-Bewegung wurde das Gesetz problemlos angenommen. Die Bürgerplattform (PO), .Nowoczesna und die Bauernpartei (PSL) hatten den Plenarsaal bereits vorher aus Protest verlassen. Noch in der Nacht ging das Gesetz dann in den Senat. Am frühen Freitagmorgen wurde es dort angenommen. Inzwischen hat es auch Präsident Andrzej Duda unterschrieben. Die Eile hat einen Grund: Das Gesetz ist erst 14 Tage nach Veröffentlichung im Gesetzesblatt wirksam. Dann kann das Parlament PiS-genehme Richter wählen.

Schon zuvor hatte es großen Streit um den historisch einmaligen Schritt gegeben. Ehemalige Verfassungsrichter verglichen den Vorgang mit autoritären Staaten. Einige sprachen gar von einem „Staatsstreich“. Selbst die Helsinki Stiftung für die Menschenrechte hatte sich zuvor noch an Präsident Duda gewandt, die Wahl des alten Parlaments zu akzeptieren – vergebens. Die Bürgerplattform erwägt nun ihrerseits eine Klage vor dem Verfassungsgericht.




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