Kinderschänder auf freiem Fuß

Nach dem „Satan aus Piotrkow“ ist ein weiterer Kinderschänder aus der Haft entlassen worden. Henryk Z., der die letzten 25 Jahre hinter Gittern verbracht hatte, ist seit einigen Tagen wieder auf freiem Fuß. Obwohl das Gesetz über besonders gefährliche Straftäter solchen Fällen vorbeugen sollte, haben die zuständigen Behörden es nicht geschafft, entsprechende Schritte einzuleiten.

Vor ungefähr einem Jahr wurde heftig über den „Satan aus Piotrkow“, Mariusz T., diskutiert, dessen Strafe von 25 Jahren Haft zu Ende ging. Medien und Gesellschaft fragten sich damals, ob dieser Mann immer noch gefährlich ist und ob er wirklich in die Gesellschaft integriert werden kann. Diese Frage kommt jetzt bei einem weiteren Kinderschänder auf, der in den 1980er Jahren mehrere Kinder vergewaltigte. Sein letztes Opfer – ein fünf Monate alter Säugling – hat er ermordet.

Henryk Z. ist seit einigen Tagen wieder frei. Die 25 Jahre seiner Haftstrafe sind am 17. Januar abgelaufen. Die letzten Monate der Strafe verbrachte der Kinderschänder in einer Abteilung für Verbrecher, die besonders gefährlich sind. Experten zufolge sei es sehr wahrscheinlich, dass Henryk Z. erneut straffällig wird. Daher wurden entsprechende Präventionsmaßnahmen beantragt, die das Gesetz über besonders gefährliche Straftäter vorsieht. Leider hat das dafür zuständige Gericht es nicht geschafft, den Antrag vor der Entlassung des Kindesmörders zu prüfen.

Fehlendes Gutachten

Das Gesetz, nach dem besonders gefährliche Verbrecher auch nach der Haftstrafe von der Gesellschaft getrennt werden können, wurde Ende 2013 verabschiedet. Anlass dafür war die anstehende Haftentlassung von Mariusz T., der als „Satan aus Piotrkow“ bezeichnet wurde. Dieser wurde wegen Kindesmissbrauch und -mord zum Tode verurteilt, doch nach der Wende wurde seine Strafe zu 25 Jahren Haft umgewandelt. Da er aber laut medizinischem Gutachten die Straftaten wieder begehen könnte, wurde er nach seiner Entlassung in Sicherungsverwahrung genommen.

Dasselbe hätte eigentlich mit Henryk Z. passieren sollen. Dem Gericht hat jedoch ein halbes Jahr nicht ausgereicht, um den Antrag zu prüfen. Der Sprecher des Gerichts berichtete, die Akten seien beim Sachverständigen ins Stocken geraten. Wegen mangelndem medizinischen Gutachten konnte keine Entscheidung über den Mörder getroffen werden, deshalb wurde er aus der Haft entlassen.