Neues Gesetz zum Verfassungsgericht bald in Kraft

Mit der Unterschrift des Präsidenten soll der langanhaltende Konflikt nach dem Willen von Recht und Gerechtigkeit seinen Abschluss finden. Die Vorschläge der Venedig-Kommission werden dabei teilweise berücksichtigt.

VerfassungsgerichtZwischen der Teilnahme an den Feierlichkeiten zum Jahrestag des Warschauer Aufstandes und einem Treffen von Papst Franziskus mit Jugendlichen hat Andrzej Duda auch die Zeit gefunden, die Novelle zu unterzeichnen, die am 22. Juli das Parlament passiert hatte und das bisherige Gesetz ablösen wird, das selbst erst im Juni des Vorjahres das Licht der Welt erblickt hatte. Die Appelle des Verfassungsgerichtspräsidenten Andrzej Rzeplinski und des Landesjustizrates für ein präsidentielles Veto verhallten damit ungehört. Während die regierende Recht und Gerechtigkeit (PiS) in der Krise den gordischen Knoten nun durchschlagen und – bei wesentlichen Änderungen – eine Rückkehr zum Geist der Bestimmungen von 1997 bewerkstelligt sieht, beklagt die Opposition bei der Abwicklung der Gesetzgebungsarbeit einen Verstoß gegen das legislative Prozedere, die Verfassungswidrigkeit einzelner Gesetzespassagen und die Außerachtlassung der Empfehlungen, die von der Venedig-Kommission des Europarates unterbreitet worden sind.

Bekanntlich hatte der im vergangenen Dezember fertiggestellte Entwurf der neugewählten Regierung nicht die Gnade des Verfassungsgerichts gefunden und war als in Gänze nicht verfassungsgemäß verworfen worden, woraufhin das Kabinett Szydlo seinerseits die Veröffentlichung dieses Urteils (wie auch aller folgenden Urteilssprüche) verweigert hatte. Dieses Vorgehen wird nun durch die Novelle sanktioniert, indem nur die seit dem 10. März verkündeten Urteile auch veröffentlicht werden. Zudem hatte die PiS die Wahl von fünf Verfassungsrichtern durch die bisherige PO-PSL-Koalition nicht anerkannt und eine erneute Abstimmung durchgeführt. Nunmehr sollen drei Richter (Roman Hauser, Andrzej Jakubecki und Krzysztof Slebzak), die am 8. Oktober noch in der abgelaufenen Legislaturperiode gewählt worden waren, vereidigt werden. Gleichermaßen müssen ihren drei Amtskollegen Henryk Cioch, Lech Morawski und Mariusz Muszynski, die am 2. Dezember vor dem Präsidenten ihren Eid abgelegt haben, Fälle zugewiesen werden, nachdem ihnen dies von Rzeplinski bislang vorenthalten wurde.

Zu den wichtigsten Bestimmungen zählt, dass sich das Verfassungsgericht aus insgesamt 15 – vom Sejm für eine Dauer von neun Jahren gewählten – Richtern zusammensetzt. Mindestens elf von ihnen müssen sich einfinden, um im Plenum über alle besonders schwierigen Fälle befinden zu können. Des Weiteren fallen unter dessen Zuständigkeit Gesetze, gegen die der Präsident ein Veto eingelegt hat oder die das Verfassungsgericht selbst betreffen, Kompetenzstreitigkeiten zwischen staatlichen Organen, Fälle, in denen der Präsident an der Ausübung seines Amtes gehindert ist sowie die Frage, ob die Tätigkeit politischer Parteien im Einklang mit der Verfassung steht. Sofern vier Richter eine abweichende Meinung vertreten und ein Urteil als systemrelevant oder bedeutsam für das Funktionieren der öffentlichen Ordnung erachten, wird der Spruch um drei Monate hintangestellt. Ändert sich an der Konstellation dann nichts, findet noch einmal ein – wiederum dreimonatiger – Aufschub statt.

Die Überprüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen obliegt insgesamt fünf Richtern. Bei sonstigen normativen Akten wie Vorschriften ist das Urteil von drei Richtern erforderlich, wobei jeweils die einfache Mehrheit entscheidet. Der ursprüngliche Plan, der in Ausnahmefällen eine 2/3-Mehrheit voraussetzte, wurde damit aufgegeben. Die Reihenfolge, in der die Fälle verhandelt werden, richtet sich nach deren Eingangsdatum, sofern nicht durch den Vorsitzenden des Verfassungsgerichts oder auf Antrag von fünf Richtern eine Ausnahme verfügt wird, die „durch den Schutz der Freiheiten oder Rechte eines Bürgers, die nationale Sicherheit und die Verfassungsordnung gerechtfertigt ist“.

Bild: Verfassungsgericht // (cc) Lukas Plewnia / polen-heute.de [CC BY-SA 2.0] / Flickr




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