Kirche erlaubt Partys am Freitag

In einer Presseerklärung veröffentlichte heute die polnische Bischofskonferenz Ergebnisse des letzten Treffens. Demnach kommt eine große Änderung auf die gläubigen Polen zu. Das fünfte kirchliche Gebot wurde geändert, nach dem das Feiern an einem Freitag verboten war. Nun haben die Gläubigen den hauptamtlichen Segen und die Erlaubnis auf Tanzveranstaltung und Festen auch am fünften Tag der Woche zu feiern. Doch der Charakter des Freitages als Bußtag ändere sich laut Presseerklärung nicht. Ausnahmen sind besondere Kirchenfeste, die auf einen Freitag fallen.

Religion im Abitur

In der Erklärung machen die Bischöfe auch ihrem Ärger Luft, dass Religion im Abitur nicht gewählt werden kann. Denn in diese Richtung seien schon seit Jahren mit dem Bildungsministerium Gespräch geführt und konkrete Pläne ausgearbeitet worden. Daher sei auch die Absage des Ministeriums unverständlich – die Hoffnung wird allerdings nicht aufgegeben, dass das Thema Abitur wieder auf die politische Agenda kommt.