Pastafaris bald eingetragene Glaubensgemeinschaft?

Vor einem Jahr hat Minister Boni die Eintragung der Pastafaris als Glaubensgemeinschaft abgelehnt. Heute haben die Anhänger des Spaghettimonsters vor einem Verwaltungsgericht Recht bekommen, ihr Antrag muss nochmal geprüft werden. Doch bis zur Eintragung kann noch viel Zeit vergehen.

Der Streit tobt in Polen schon lange: Können die Anhänger des fliegenden Spaghettimonsters als eingetragene Glaubensgemeinschaft anerkannt werden? Ziemlich genau vor einem Jahr wurde die Entscheidung vom damaligen Minister für Öffentliche Verwaltung und Digitalisierung Michal Boni mit Nein beantwortet. Diese Gruppierung sei nicht geschaffen worden, um als Glaubensgemeinschaft zu wirken, so Boni. Sein Ministerium habe Gutachten eingeholt, die belegten, dass sich Atheisten mit Hilfe dieses Pseudo-Glaubens über Glaubensgemeinschaft lustig machen wollten.

Erfolg vor Gericht als Bonus

Die Pastafaris wehrten sich und haben nun gewonnen. Ein Verwaltungsgericht verurteilte das Ministerium für Öffentliche Verwaltung und Digitalisierung dazu, den Antrag dieser Religion auf Eintragung als Glaubensgemeinschaft nochmal prüfen. Dabei muss das Ministerium die Vorgaben des Gerichtsurteils beachten. Doch dieses ist nicht rechtskräftig und das Ministerium kann innerhalb von einem Monat beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung einlegen.

Das alles ist komplett neu für das Ministerium für Digitalisierung, welches sich sonst nur mit Internetphänomenen beschäftigt. Da gibt es hier etwa Freispiele, also eigentlich ein komplett kostenloses Angebot, welches aber dennoch erst den Segen des Ministeriums bedarf. Immerhin handelt es sich hierbei ja um Bonusangebote eines Online Casinos.

Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil dann mit verfahrenstechnischen Fehlern, die das Ministerium bei der Ablehnung des Antrags begangen haben soll. Auch seien die bestellten Gutachten fehlerhaft.

Viele Vorteile – fast ein Freispiel

Nicht registrierte Glaubensgemeinschaften sind in der Ausübung ihrer Religion in Polen nicht eingeschränkt. Sie können frei wirken und ihren Glauben verbreiten. Wozu dann die Klage?

Die rund 160 eingetragenen Kirchen und Glaubensgemeinschaften erhalten einige hundert Millionen Euro an Steuerprivilegien jedes Jahr sowie unmittelbar Gelder aus dem Staatshaushalt. Ferner wird Religion von Geistlichen in der Schule gelehrt – auf Staatskosten. Als eingetragene Glaubensgemeinschaft könnten die Pastafaris diese Privilegien auch für sich einfordern und somit als Bewegung ihren Glauben viel stärker verbreiten und wachsen.

Doch die Auseinandersetzung kann noch lange dauern und könnte am Ende beim Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte in Straß­burg landen.